Wichtiger Hinweis zur Einlösung von Gutscheinen
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
über mein Vermögen wurde am 06.05.2025 das Insolvenzverfahren eröffnet (Amtsgericht Saarbrücken, Aktenzeichen 111 IN 25/25).
Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt durch den bestellten Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis
Käthe-Kollwitz-Str. 11
66115 Saarbrücken
AZ: 788/25 WS
Wenn Sie noch im Besitz eines gültigen Gutscheins sind, weise ich darauf hin, dass dieser im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht mehr eingelöst werden kann.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Gutschein als Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Frist zur Forderungsanmeldung endet am 08.07.2025.
Ich bitte um Ihr Verständnis.
Selina Feld